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   LG Berlin, 17.12.2019 - 85 S 26/17   

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https://dejure.org/2019,60585
LG Berlin, 17.12.2019 - 85 S 26/17 (https://dejure.org/2019,60585)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.12.2019 - 85 S 26/17 (https://dejure.org/2019,60585)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 85 S 26/17 (https://dejure.org/2019,60585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 5 WoEigG, § 23 Abs 2 WoEigG, § 26 WoEigG, § 43 Nr 4 WoEigG
    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ladungsmangel bezüglich des Beschlussgegenstands "Verwaltervertrag"; Unbestimmtheit eines Fenstersanierungsbeschlusses; Stehenlassen eines Gerüsts über einen unbestimmten Zeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Berlin, 17.12.2019 - 85 S 26/17
    Welche Arbeiten ausgeschrieben werden sollten, wird jedenfalls im Zusammenhang mit der Präambel, die als fester Bestandteil des Protokolls bei der Auslegung mitberücksichtigt werden darf (BGH, Beschluss vom 10.09.1998 - V ZB 11/98 -, BGHZ 139, 288, juris, Rn. 16), deutlich.

    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen jedoch herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, z.B. weil sie sich aus dem - übrigen - Versammlungsprotokoll ergeben (BGH, Beschluss vom 10.09.1998 - V ZB 11/98 -, BGHZ 139, 288, juris, Rn. 16).

  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    Auszug aus LG Berlin, 17.12.2019 - 85 S 26/17
    Im Zweifel bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722, Rn. 7 m.w.N.; Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 46/13, NJW-RR 2014, 527, Rn. 10).
  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch

    Auszug aus LG Berlin, 17.12.2019 - 85 S 26/17
    Schließlich erscheint die beschlossene Kostenerstattung bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise auch nicht deshalb unvertretbar, weil einem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchführt, auf der Grundlage der jüngsten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14.06.2019 - V ZR 254/17, juris) unter keinem Gesichtspunkt mehr ein Kostenerstattungsanspruch gegen die Gemeinschaft zusteht.
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14

    Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines

    Auszug aus LG Berlin, 17.12.2019 - 85 S 26/17
    Sie und die Streithelferin berufen sich insoweit ausschließlich auf die nach der BGH-Rechtsprechung vorzunehmende Trennung von Bestellung und Verwaltervertrag (BGH, Urteil vom 27.02.2015 - V ZR 114/14, juris, Rn. 5).
  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 46/13

    Wohnungseigentum: Kostentragungspflicht einzelner Wohnungseigentümer bei

    Auszug aus LG Berlin, 17.12.2019 - 85 S 26/17
    Im Zweifel bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722, Rn. 7 m.w.N.; Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 46/13, NJW-RR 2014, 527, Rn. 10).
  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Auszug aus LG Berlin, 17.12.2019 - 85 S 26/17
    Wie die Beklagten im Berufungsverfahren zutreffend ausgeführt haben, beruft sich das Amtsgericht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 02. Oktober 2015 - V ZR 5/15, juris, Rn. 13), die die Anfechtung eines Negativbeschlusses betrifft und auf den hier zu entscheidenden Fall nicht übertragbar ist.
  • BGH, 17.10.2008 - V ZR 14/08

    Voraussetzungen für die Aufspaltung einer sitttenwidrigen Vertragsklausel

    Auszug aus LG Berlin, 17.12.2019 - 85 S 26/17
    Für die ausnahmsweise Aufrechterhaltung eines Beschlussteils bedarf es konkreter, über allgemeine Billigkeitserwägungen hinausgehender Anhaltspunkte, die den Schluss rechtfertigen, dass die Aufspaltung dem entspricht, was die Parteien bei Kenntnis der Nichtigkeit ihrer Vereinbarung geregelt hätten (BGH, Urteil vom 17.10.2008 - V ZR 14/08, juris).
  • OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05

    Wohnungseigentum: Auslegung des Beschlussgegenstandes Neuwahl des Verwalters und

    Auszug aus LG Berlin, 17.12.2019 - 85 S 26/17
    Zwar war der TOP 6 in der Ladung mit "Verwalterbestätigung" bezeichnet, wovon grundsätzlich auch Beschlüsse über den Verwaltervertrag erfasst sein können (ebenso zu dem Schlagwort "Neuwahl des Verwalters" OLG Schleswig, Beschluss vom 20.1. 2006 - 2 W 24/05, juris).
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